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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Für den Auftrag zwischen der Auftragnehmerin Janina Ludwig, folgend ludwig film genannt, und dem Auftraggeber, folgend Kunde genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Sie gelten für laufende und zukünftige Geschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten oder wenn auf ihre Einbeziehung nicht explizit hingewiesen wurde oder wird.

 

 

1. Vertragsschluss

 

Der Auftrag / Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung seitens ludwig film zustande, sofern der Kunde nicht binnen zwei Werktagen schriftlich Widerruf einlegt. Sofern nicht anders angegeben sind schriftliche Angebote, die ludwig film dem Kunden unterbreitet, für fünf Werktage gültig.

 

2. Abschlagszahlungen, Rücktritt und Fristen

 

Bei umfangreichen Produktionen kann bei Vertragsschluss sowie nach Abschluss der Dreharbeiten / Fotoaufnahmen / Abschluss der ersten Produktionsphase eine Abschlagszahlung von je bis zu einem Drittel des voraussichtlichen Auftragsvolumens verlangt werden. Die Abschlagszahlungen dienen der Deckung während der Produktion anfallender Kosten gleich welcher Art, sind sofort und ohne weitere Abzüge zu zahlen und werden bei Rechnungsschluss in voller Höhe angerechnet. Sollte der Kunde nach Vertragsschluss, gleich aus welchem Grund, vom Auftrag zurücktreten, werden die Abschlagszahlungen als Stornogebühren einbehalten. Der Kunde verpflichtet sich alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts geforderten Abschlagszahlungen zu zahlen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Rechnung ist nach Erhalt binnen 10 Tagen und ohne weitere Abzüge zu zahlen.

 

3. Nutzungsrechte und Urheberrecht

 

Der Kunde erwirbt stets ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und i.d.R. zeitlich und räumlich begrenztes Nutzungsrecht für die erstellte Produktion. Weitere Details zu den Nutzungsrechten des Kunden sind bei Bedarf auf der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung oder einer Anlage zur Rechnung beschrieben. Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung der fertigen Produktion oder Teilen daraus bedarf einer Lizenzerweiterung durch ludwig film. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit Begleichen der Endrechnung auf den Kunden über. Im Produktionspreis ist die Nutzungslizenz für die Nutzung der erstellten Produktion im auf der Rechnung genannten Zeitraum enthalten (i.d.R. Nutzung im ersten Jahr nach Rechnungsstellung). Danach fällt je angefangenem weiteren Jahr der Nutzung eine Lizenzgebühr in Höhe des auf der Rechnung genannten Betrags an. Die erstellte Produktion gilt vom Kunden als genutzt, solange sie im Ganzen oder in Teilen auf eine oder mehrere der auf der Rechnung genannten Nutzungsarten zum Einsatz kommt. ludwig film und die an der Herstellung der Produktion beteiligten Künstler und Autoren (wie zBsp. aber nicht ausschließlich Konzeption, Regie, Kamera, Ton, Schnitt, Postproduktion, Schauspieler/Innen, Sprecher/Innen, Musikkomposition, Sounddesign) dürfen die fertige Produktion, das Rohmaterial sowie alle Zwischenstufen im Ganzen und/oder in Teilen als Referenz und zum Zwecke der Eigenwerbung angeben, vorführen, veröffentlichen, einarbeiten und weitergeben. Die Urheberrechte an der fertigen Produktion, dem Rohmaterial sowie allen Zwischenstufen bleiben (wie gesetzlich vorgegeben) uneingeschränkt bei ludwig film und den Autoren. Werden für die Produktion Lizenzen für Musik, Sprachaufnahmen oder Bildmaterial erworben gelten für diese die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Lizenzgeber. ludwig film haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.

 

4. Terminverschiebung und Ausfallhonorar

 

ludwig film haftet nicht bei der wetterbedingten, durch höhere Gewalt oder durch Krankheit seitens ludwig film oder seitens für den Dreh/Fototermin unabdingbaren durch ludwig film organisierten Beteiligten verursachten Verschiebung von Drehterminen/ Fototerminen. Wenn ein vereinbarter Termin durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, nicht eingehalten oder abgesagt wird, werden sämtliche bereits entstandenen Kosten dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigem Nichteinhalten, Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Drehtermins durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, können die vereinbarten Gagen gebuchter Teammitglieder und Schauspieler dem Kunden wie folgt in Rechnung gestellt werden: bis zu 30% bei Frist von weniger als 10 Werktagen zum ursprünglich vereinbarten Termin. Bis zu 60% bei Frist von weniger als 7 Werktagen. Bis zu 100% bei Frist von weniger als 4 Werktagen, außerdem kann dem Kunden eine Konventionalstrafe von bis zu 250,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.

 
5. Leistungen, Erfüllung und Haftung

 

 Vereinbarte Honorare umfassen auch die Miete der im Besitz von ludwig film befindlichen und zur Produktion benötigten technischen Ausrüstung, in dem Umfang wie im Angebot/ der Auftragsbestätigung angegeben. ludwig film führt die beauftragte Produktion nach bestem Wissen, Gewissen und Vermögen und mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit durch. ludwig film kann Teilleistungen durch Dritte erbringen lassen. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verwahrt ludwig film das Rohmaterial sowie die fertige Produktion für 6 Monate ab Rechnungsdatum und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte digitale Medien nach sechs Monaten nach Datum der Schlussrechnung zu vernichten. Liefer- und Leistungsstörungen, die ludwig film nicht zu vertreten hat, entbinden ludwig film von zugesagten Terminen und Fristen. ludwig film haftet nicht für durch Terminverschiebungen oder Nichteinhaltung von Terminen entstandenen Schaden beim Kunden. ludwig film haftet nicht für durch höhere Gewalt, Systemausfälle oder -fehler verursachten Verlust gespeicherter oder aufbewahrter digitaler oder physischer Daten oder Medien. ludwig film haftet nicht für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, die durch die Veröffentlichung der fertigen Produktion oder Teilen daraus, durch den Kunden entstehen.

 

6. Leistungsänderungen

 

Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, umfasst das vereinbarte Honorar bis zu zwei Korrekturschleifen, die sich auf Details beziehen, sofern die gelieferte Produktion den Vereinbarungen aus Angebot/Auftragsbestätigung grundsätzlich entspricht. Jede weitere Korrekturschleife oder grundlegende Umarbeitungen werden nach Mehraufwand und Kosten bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Fallen im Laufe des Produktionsprozesses Leistungen an, die nicht im Angebot/ der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, oder wünscht der Kunde Ergänzungen oder Erweiterungen werden diese nach Kosten und Mehraufwand bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbes gilt, falls der schlussendliche Umfang der Produktion das im Angebot/ der Auftragsbestätigung vereinbarte Maß deutlich übersteigt. ludwig film darf entstandenen Mehraufwand in Höhe von bis zu 10% des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung stellen, ohne den Kunden vorab ausdrücklich darauf hinzuweisen. In anderen Fällen informiert ludwig film den Kunden zumindest mündlich über die voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten und diese gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht umgehend widerspricht.

 

Wünscht der Kunde nach Abnahme des Konzepts, Entwurfs oder der Schnittversion Änderungen, so werden diese nach Mehraufwand und Kosten durch ludwig film bewertet und dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde Änderungen an einer bereits abgeschlossenen/ abgenommenen Produktion, so handelt es sich um einen neuen Auftrag. Eine Produktion oder Zwischenstufe gilt als abgenommen, wenn der Kunde seine Zustimmung/ Freigabe mündlich oder schriftlich ludwig film mitteilt, oder wenn er nach Erhalt der Produktion/ Zwischenstufe nicht binnen 5 Werktagen Änderungswünsche äußert. Vor Ort bei Dreharbeiten/ Fotoaufnahmen kann der Kunde nur bedingt Änderungen anbringen, sofern diese keinen Mehraufwand generieren. Der Kunde hat keine Weisungsbefugnis gegenüber beteiligten SchauspielerInnen oder Teammitgliedern. ludwig film behält sich das Recht vor, Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, sofern diese den Auftrag gefährden, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder für SchauspielerInnen oder Teammitglieder unzumutbar sind.

 

7. Lieferung

 

Die Lieferung der fertigen Produktion erfolgt üblicherweise als Datei/en auf einer Daten-DVD oder als Datei/en per Download Link. Das während der Produktion entstandene Rohmaterial ist nicht mit inbegriffen.

 

8. Pflichten des Kunden, Rechte Dritter

 

Der Kunde verpflichtet sich zur fristgemäßen Zahlung der vereinbarten Preise und Kosten für Mehraufwand. Der Kunde verpflichtet sich solange er das erstellte Projekt nutzt zur Zahlung der Nutzungslizenzgebühren wie auf der Rechnung vereinbart. Der Kunde sagt zu, ludwig film bei der Umsetzung des Auftrags zu unterstützen und alle benötigten Materialien (zB. Logo-Dateien) zur Verfügung zu stellen und versichert im Besitz aller notwendigen Rechte für die Durchführung des Auftrags zu sein (zB. Drehgenehmigung für einen Dreh auf Firmengelände, Bildrechte von abgebildeten Personen). Der Kunde versichert, dass er an Bild-, Foto-, Grafik-, Audio- und Videomaterialien, welche er ludwig film für die weitere Verarbeitung zur Verfügung stellt, das alleinige Uherberrecht, Markenrecht, das Recht zur Veröffentlichung, die erforderlichen Nutzungs-, Vervielfältigungs- Bearbeitungs- und Vorführrechte sowie die Berechtigung zum Anbieten besitzt und die Weitergabe und Zurverfügungstellung der Materialien im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt und, dass er die erforderlichen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Einwilligungen und Freigaben dafür eingeholt hat und besitzt. Sollten aus einer Verletzung von Rechten Dritter, aus einer Urheber-, Markenrechtsverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen rechtliche oder sonstige Folgen entstehen, so trägt diese ausdrücklich und allein der Kunde. Der Kunde stellt ludwig film von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer der gerade genannten oder vergleichbaren Verletzung hervorgehen. ludwig film haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.

 

9. Datenschutz

 

ludwig film erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Dabei beachtet ludwig film die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der online abrufbaren Datenschutzerklärung: www.ludwig-film.de/datenschutz Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

 

10. Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

 

Erfüllungsort ist der Standort von ludwig film, 81541 München. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht München. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit verlieren, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Januar 2022

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